Ihr Wahlarzt

  • Individuelle Beratung
  • Zeit für ausführliche Erklärungen
  • Kurze Wartezeiten
  • Gute Terminplanung

Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet, die Honorargestaltung durch den Wahlarzt ist frei.

Wahlärzte haben in der Regel mehr Zeit für ihre Patienten und die Betreuung ist durch die geringere Patientenzahl persönlicher.

Die Honorarnote kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Diese Einreichung führen wir auf Wunsch für Sie durch.

Die Rückvergütung von der Krankenkasse für Röntgen, Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen und andere Krankenkassenleistungen beträgt 80% des Kassenhonorars.

Privatleistungen, wie z.B. Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Zähnebleichen u.a. werden von den Krankenkassen nicht bezahlt, unabhängig davon ob Sie bei einem Kassenzahnarzt oder einem Wahlzahnarzt in Behandlung sind.

Die Honorargestaltung ist abhängig vom „Ist-Zustand“ der Zähne und davon wie viel Vorarbeit nötig ist um beispielsweise einen Zahn zu überkronen. Deshalb ist eine genaue Vorabdiagnistik, wie z.B. Röntgen, etwaige Vorbehandlungen oder der Zustand der Zahnwurzel nötig, um einen entsprechenden Behandlungsplan und evtl. Alternativen zu besprechen.

Wichtige Info:
Jeder Patient hat das Recht eine detaillierte Aufstellung der Rückvergütung von der Krankenkasse anzufordern. Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.